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Geschäftsreise

Wegen „Untreue in vier Fällen“ ist der Geschäftsführer der Wohn+Stadtbau GmbH, Klemens Nottenkemper, am Mittwoch, 5. Mai, am Amtsgericht Münster nach sechs Verhandlungstagen zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro verurteilt worden. In der Begründung heißt es: „Die Aufsichtsratsfahrten waren sinnvoll, aber nicht notwendig.

Keine Plädoyers und ebenso wenig ein Urteil gab es am Freitag, 23. April, im Amtsgericht Münster, als der Prozess gegen den Wohn- und Stadtbau-Geschäftsführer Klemens Nottenkemper in den vierten Verhandlungstag ging. Mit zahlreichen Dokumenten versuchte der Verteidiger, seinen Mandanten weiterhin zu entlasten.
Im Prozess gegen den Geschäftsführer von Wohn+Stadtbau, Klemens Nottenkemper, ist am Mittwoch, 14. April, der frühere Aufsichtsrats-Vorsitzende Markus Funk als Zeuge vernommen worden. Der 36-Jährige wurde über Notwendigkeit, Ablauf und Kosten der drei als „Vergnügungsreisen“ bezeichneten Geschäftsfahrten nach Rotterdam, Leipzig und Lübeck befragt.
Der Prozess gegen Wohn + Stadtbau-Chef Klemens Nottenkemper ist am Freitag, 9. April, im Amtsgericht fortgesetzt worden. Auch am zweiten Verhandlungstag hat der Geschäftsführer des kommunalen Unternehmens, der sich wegen angeblicher „Vergnügungsreisen“ des Aufsichtsrats verantworten muss, entschlossen verteidigt. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen.
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