Benutzeranmeldung
Prozess
Gegen das Urteil im Prozess gegen den Wohn+Stadtbau-Geschäftsführer Klemens Nottenkemper, das am Mittwoch, 5. Mai, am Amtsgericht Münster gesprochen wurde, will neben dem Verteidiger jetzt auch der Staatsanwalt Berufung einlegen. Die von der Richterin gesetzte Geldstrafe von 16.000 Euro liegt deutlich unter der Forderung des Anklagevertreters.
Er habe lediglich die Beschlüsse des Aufsichtsrates umgesetzt und sei sich keiner Schuld bewusst, versicherte Klemens Nottenkemper, als das Urteil schon gesprochen war. Wegen Untreue muss der Geschäftsführer der Wohn+ Stadtbau jetzt 16.000 Euro zahlen – so hat es das Amtsgericht im Prozess um die „Vergnügungsreisen“ am Mittwoch, 5. Mai, beschlossen.

Wegen „Untreue in vier Fällen“ ist der Geschäftsführer der Wohn+Stadtbau GmbH, Klemens Nottenkemper, am Mittwoch, 5. Mai, am Amtsgericht Münster nach sechs Verhandlungstagen zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro verurteilt worden. In der Begründung heißt es: „Die Aufsichtsratsfahrten waren sinnvoll, aber nicht notwendig.
Am vierten Verhandlungstag (Mittwoch, 5. Mai) im Prozess gegen Klemens Nottenkemper, den Geschäftsführer der Wohn + Stadtbau GmbH, soll es am Nachmittag zu einem Urteil kommen. Der Angeklagte gibt sich weiterhin kämpferisch und betont: „Ich fühle mich nach wie vor unschuldig.“

Keine Plädoyers und ebenso wenig ein Urteil gab es am Freitag, 23. April, im Amtsgericht Münster, als der Prozess gegen den Wohn- und Stadtbau-Geschäftsführer Klemens Nottenkemper in den vierten Verhandlungstag ging. Mit zahlreichen Dokumenten versuchte der Verteidiger, seinen Mandanten weiterhin zu entlasten.
Im Prozess gegen den Geschäftsführer von Wohn+Stadtbau, Klemens Nottenkemper, ist am Mittwoch, 14. April, der frühere Aufsichtsrats-Vorsitzende Markus Funk als Zeuge vernommen worden. Der 36-Jährige wurde über Notwendigkeit, Ablauf und Kosten der drei als „Vergnügungsreisen“ bezeichneten Geschäftsfahrten nach Rotterdam, Leipzig und Lübeck befragt.
Der Prozess gegen Wohn + Stadtbau-Chef Klemens Nottenkemper ist am Freitag, 9. April, im Amtsgericht fortgesetzt worden. Auch am zweiten Verhandlungstag hat der Geschäftsführer des kommunalen Unternehmens, der sich wegen angeblicher „Vergnügungsreisen“ des Aufsichtsrats verantworten muss, entschlossen verteidigt. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen.
Weil es „sehr zweifelhaft“ sei, ob die ihm vorgeworfene Tat überhaupt geschehen ist, wurde das Verfahren gegen einen Schulleiter aus Münster am Montagmorgen, 8. Februar, am Landgericht eingestellt. Eine 22-jährige Absolventin der vormaligen Wirkungsstätte hatte den Pädagogen beschuldigt, sie unsittlich berührt zu haben.
Das Verfahren gegen einen Schulleiter aus Münster wegen sexueller Nötigung ist am Montagmorgen, 8. Februar, am hiesigen Landgericht eingestellt worden. Der Angeklagte hat stattdessen eine Geldauflage von 10.000 Euro gezahlt, was nach den Worten seines Verteidigers allerdings keinem Schuldeingeständnis gleichkommt.

Papierkram abgebaut – Prozesszahlen gestiegen: Auch im dritten Jahr seines Bestehens bescherte das Bürokratieabbaugesetz II 2009 dem städtischen Ordnungsamt ein Plus bei den Prozessen. Mit 95 Verfahren wurden nochmals 19 Fälle mehr registriert als im Jahr zuvor.
Archiv
Am 7.7.2010 ist der Umzug in unser neues Zuhause echo-muenster.de (ohne www.) erfolgt. Auf vielfachen Wunsch bleiben die gesamten bisherigen Inhalte weiterhin hier erreichbar:




