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[17.05.2010 | ECHO]

Aus sechs mach eins: echo-muenster bekommt ein neues Format. Wir verabschieden uns von den Ressorts Aktuelles, Wirtschaft, Kultur, Hochschulen und Kaleidoskop. Die Sportkollegen werden in gewohnter Qualität weiterhin tagesaktuell berichten - und dies noch ausführlicher tun. Thomas Austermann und Lutz Hackmann bleiben also im wahrsten Sinne des Wortes „am Ball“. 

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Eine Frage der Notwendigkeit: Das Ende des Prozesses gegen Klemens Nottenkemper

Amtsgericht Münster

Am münsterschen Amtsgericht ist Klemens Nottenkemper, Geschäftsführer des städtischen Wohnungsunternehmens Wohn+Stadtbau, am Mittwoch, 5. Mai, wegen "Untreue in vier Fällen" verurteilt worden. [Foto: Kern]

[05.05.2010 | Münster | ECHO]

Er habe lediglich die Beschlüsse des Aufsichtsrates umgesetzt und sei sich keiner Schuld bewusst, versicherte Klemens Nottenkemper, als das Urteil schon gesprochen war. Wegen Untreue muss der Geschäftsführer der Wohn+ Stadtbau jetzt 16.000 Euro zahlen – so hat es das Amtsgericht im Prozess um die „Vergnügungsreisen“ am Mittwoch, 5. Mai, beschlossen.

„Natürlich“ werde man Berufung einlegen, kündigte Nottenkempers Verteidiger an. Der Prozess, so legte es der Jurist in seinem Plädoyer umfassend dar, sei „von vorne herein auf emotionaler Ebene geführt worden“, rationale Maßstäbe hätten Richterin wie Staatsanwalt gleichermaßen zurückgestellt. „Manipulativ aufgebaut“ sei schon die Ermittlungsakte gewesen – wodurch sich eine „Voreingenommenheit mangels Faktenwissen“ eingestellt habe. „Schnell ist hier das Bild entstanden: Herr Nottenkemper ist der böse Wolf, die Aufsichtsratmitglieder die verführten Schäfchen.“ Detailliert skizzierte der Anwalt erneut sämtliche Zusammenhänge rund um die „Studienreisen“ – mit dem Ergebnis: „Die Fahrten waren fachbezogen und erfüllten die Aufgaben der Firma“.

Kein Recht, keine Verpflichtung

Ganz anderer Meinung war da der Staatsanwalt: „Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Geschäftsführer zu beraten und zu kontrollieren. Es besteht aber weder das Recht, noch die Verpflichtung, Studienreisen auf Kosten des Konzerns zu unternehmen“, argumentierte er in seinem Plädoyer, wobei er unterstrich: „Maßgeblicher Sachverhalt ist, dass es sich hier um ein rein städtisches Unternehmen handelt.“ Durch die Reisen habe Nottenkemper seine „Pflicht zur Betreuung fremden Vermögens“ verletzt. Für keine der Fahrten habe je eine Notwendigkeit bestanden, zuletzt seien lediglich „Gelder verschwendet“ worden. Dass man sich dabei untereinander „menschlich näher gekommen sei“, rechtfertige die Ereignisse keinesfalls. Dem von ihm geforderten Strafmaß legte der Verteidiger – neben dem Tatbestand – mitunter die „völlige Uneinsichtigkeit“ des Angeklagten zugrunde.

Wollen sich mit dem Urteil nicht geschlagen geben: Klemens Nottenkemper (r.) und sein Verteidiger Detlev Ströcker. [Foto: Kern]

Sinnvoll, aber nicht notwendig

Ihrem Urteilsspruch ließ die Richterin eine klare und pointierte Begründung folgen: „Herr Nottenkemper ist in seinem Amt als Geschäftsführer immer wieder bestätigt worden – ein Beweis für seine erfolgreiche Arbeit“, räumte sie zunächst ein und bestätigte: „Die Reisen waren sicherlich sinnvoll – aber zu keiner Zeit notwendig.“ Das Gegenteil sei der Fall: „Hier wurde viel Geld ausgegeben, basierend auf beliebigen Entscheidungen: Sowohl die Vorschläge als auch die Auswahl der Ziele sind zufällig gesetzt worden.“ Eine „verantwortungsbewusste, geplante und sorgfältige Ermittlung der Grundlagen“ habe vollkommen gefehlt, so die Einschätzung der Juristin.

Vorsätzliches Handeln

Einen zusätzlichen „Stich ins Unangenehme“ habe sie im Zusammenhang zur Unternehmensführung gesehen: „Wenn der Aufsichtsrat darüber entscheidet, ob der Vertrag des Chefs verlängert wird oder nicht, dann muten die Reisen als Entschädigung oder gar Belohnung für diese Aufgabe an.“ Zudem sei überzeugt davon, Nottenkemper habe vorsätzlich gehandelt: „Sie wussten, dass das nicht richtig war.“ Als hoch habe sie sein Verschulden aber nicht angesehen, eine Freiheitsstrafe keinesfalls in Erwägung gezogen. Strafmildernd habe die Richterin die Tatsache bewertet, dass Dauer und Umfang des Verfahrens, auch durch die öffentliche Diskussion, für den Angeklagten „eine große Belastung“ gewesen seien – für die er sich letztlich selbst entschieden habe: Den anfänglich eingereichten Strafbefehl in Höhe von 18.000 Euro hatte Nottenkemper abgelehnt.

Caroline Kern

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